
Qualifikation „Diplomierter Kaufmann / Diplomierte Kauffrau“
Qualifikation und Lernergebnisse
Die Absolventen einer HAK (Handelsakademie) können nach mindestens 3 Jahren die Qualifikationsstufe „Diplomierter Kaufmann/Diplomierte Kauffrau“ erreichen. Sie müssen allerdings den Nachweis von weiteren Qualifikationen nach dem HAK Abschluss erbringen.
In diesem Projekt geht es um die Kriterien dieser Qualifikation, der Einrichtung einer Qualifizierungsstelle und der Kompatibilität des nationalen Qualifikationsrahmens (Ebene 6).
Das dementsprechende Gesetz soll 2018 (Zielformulierung) eingebracht und beschlossen werden.
HAK Absolventinnen und Absolventen finden durch die berufsnahe Ausbildung sehr rasch einen adäquaten Arbeitsplatz, da sie im Unternehmen sofort eingesetzt werden können. Die Absolventen haben dadurch auch die Möglichkeit, sich weiter zu entwickeln und zu qualifizieren.
Ziele
Um diese Qualifikation noch weiter zu fördern wurde im Jahr 2015 das Projekt aufgesetzt, die Qualifikationskriterien für die Erreichung des nationalen Qualifikationsrahmens Ebene 6 zu erarbeiten.
Damit besteht die Möglichkeit für die Absolventinnen und Absolventen einen Titel zu tragen. Dieser Titel bestätigt das Qualifikationsniveau, in Anlehnung an den Ingenieurstitel für die Absolventen von HTLs.
Zur Erreichung des Qualifikationsniveaus müssen die Antragsteller den Qualifikationserwerb nach dem Abschluss der HAK an Hand der Kriterien nachweisen. Daher muss auch eine Qualifizierungsstelle eingerichtet werden, die dies an Hand von definierten Prozessen und Beurteilungskriterien überprüft. Damit ergibt es sich auch, dass nicht alle Absolventen dieses Niveau erreichen werden.
Projektstatus und weitere Vorgangsweise
Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Bildung (Fr. Katharina Kiss) an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) übergeben. Die Leitung dieses Projektes wurde von Fr. Sabine Tritscher-Archan übernommen.
Dies in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium, der Wirtschaftskammern Österreichs und Experten aus der Wirtschaft.
Der Vorschlag über das „Qualifikationsniveau und Lernergebnisse“ wurde am 21. Februar 2017 bei einem Kickoff-Meeting den Stakeholdern vorgestellt und diskutiert. Einige Änderungswünsche wurde diskutiert und werden nun vom Team bis Juni 2017 eingearbeitet.
Im Herbst 2017 startet dann die Vorbereitung für die Erarbeitung des Gesetzestextes durch das Bundesministeriums für Bildung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft. In diesem Prozess werden alle Stakeholder (Interessensvertretungen, wie ÖGB und WKÖ, Lehrervertreter, Universitäten und Fachhochschulen, etc.) eingebunden.
Im Jahr 2018 sollte plangemäß der Gesetzesentwurf formuliert und der Beschlussfassungsprozess im Parlament gestartet werden.